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Wann darf ich bohren, hämmern oder rasenmähen?

Tuesday, 27. July 2010

Die Polizeiverordnung von Neftenbach sagt folgendes:

Von Montag bis Freitag darf man ab 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Am Samstag von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist es generell verboten.

Hier kann man die ganze Polizeiverordung 2009 Neftenbach runterladen:

Polizeiverordnung (PDF)

Bewässern der Rasen-Neuansaat

Friday, 11. June 2010

Nachdem die Rasen-Neuansaat erfolgt ist, muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass das neu gesäte Saatgut nicht während des Keimungsprozesses austrocknet. Um dies zu verhindern muss bei Bedarf beregnet werden. Für die ersten zwei bis vier Wochen gilt der Grundsatz: Einmal feucht – immer feucht.
Es ist sehr wichtig, dass bei der Beregnung der Wasserstrahl fein ist und das nur so viel Wasser ausgebracht wird, das die Erde weder verschlämmt noch Pfützen entstehen.
Die Fläche sollte 3 bis 4 Wochen feucht gehalten werden, so dass sich auch die spät keimenden Gräserarten noch eine Chance haben.
Wenn die Witterung es erfordert, muss mehrmals am Tag beregnet werden.

Quelle: www.rasenpartner.de